
PLATINEN, PLATTEN
ODER PLATTEN FÜR ZUSATZMODULE UND BRÜCKEN
Platinen, Platten oder Platten für Zusatzmodule und Brücken müssen folgende Eigenschaften aufweisen:
- Polierte Kanten.
- Gezogene Flanken.
- Vertiefungen müssen geperlt oder auf eine Art vollendet werden, die jegliche Herstellungsspuren beseitigt.
- Alle Brückenauflagen müssen geglättet sein.
- Polierte Abschrägungen an allen Löchern und Ausfräsungen.
- Polierte Kehlungen an den Steinlöchern.
Die Oberseite der Brücken muss mit Genfer Streifen oder einem anderen Dekor, das die Herstellungsspuren beseitigt, vollendet werden.